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Rauchmelder

Informaton

Bau mich an !!


Rauchwarnmelder oder doch lieber Feuerlöscher?
Ganz klar beides! Denn um einen Feuerlöscher benutzen zu können, müssen Sie erst einmal das Feuer bemerken.
Gerade in der Nacht, wenn Sie schlafen, kann das nur nur ein Rauchwarnmelder zuverlässig.

Ein Wohnungsbrand kann jeden treffen.
Häufig entsteht er unbemerkt. In Sekundenschnelle breitet sich dann heimtückischer Brandrauch aus und wird zur tödlichen Gefahr, weil er Schlafende in kürzester Zeit betäubt und Fluchtwege vernebelt. Für Menschen ist Rauch gefährlicher als Feuer. Denn das hochgiftige Kohlenmonoxid führt schon in wenigen Minuten zum Tod.
Soweit muss es nicht kommen. Mit dem Einbau von Rauchmeldern können und sollten Sie effektiv vorbeugen.Denn Rauchmelder wecken Sie aus dem tiefsten Schlaf.
Sie verschaffen einem die lebenswichtigen Sekunden, die man braucht, um sich und andere rechtzeitig in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Worauf muss ich beim Kauf achten?
Verwenden Sie nur optische Rauchwarnmelder, die folgende Merkmale erfüllen:
- VdS-Prüfzeichen
- mit Warnfunktion bei Nachlassen der Batterieleistung
- mit Testknopf zur Funktionsüberprüfung
- Der Rauch kann von allen Seiten gut in den Melder eindringen

Die Feuerwehr empfiehlt den Kauf von VdS-Anerkannten Meldern nach der DIN EN
14604 inklusive Batterien mit einer Lebensdauer bis zu 10 Jahren.
Seit August 2008 dürfen nur noch Rauchmelder nach der DIN EN 14604
verkauft werden.
Manche ungeprüften Billiggeräte schlagen erst bei einer Rauchkonzentration von
30% Alarm: im Ernstfall also viel zu spät. VdS-geprüfte Qualitätsmelder lösen zudem kaum Fehlalarme aus.
Achten Sie daher auf Rauchwarnmelder, die das VdS-Prüfzeichen tragen.

 Hast Du auch Rauchmelder ??

Eine entsprechende Auswertung hat ergeben, dass sich etwa 70 % aller Wohnungsbrände mit Todesopfern in den 8 Stunden zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr ereignen.
Damit ist die Wahrscheinlichkeit eines solchen Brandes während der Nacht fast fünfmal höher als während der Tageszeit. Eine Brandfrüherkennung durch Rauchmelder hat hier mit Sicherheit einen deutlichen Effekt.

Wenn man bedenkt, dass jährlich bei Bränden in Deutschland ca. 700 Menschen ihr Leben lassen müssen.
Abgesehen von 6.000 Schwerverletzten und 60.000 Leichtverletzten. So sollten sich sich daher
jetzt Gedanken über die Anschaffung von Rauchmelden machen.







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In der neue Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein vom 22. Januar
2009 §49 / Abs. 4 ist
vorgeschrieben :
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmelder auszurüsten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen
oder Besitzern, es sei
denn die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.





Neues Qualitätszeichen für Rauchmelder !




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