FFw. Fitzen


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Zeittafel

Museum

Vorzeit: In der Frühzeit der Siedlungsgeschichte war ein Schadensfeuer allein Sache der davon unmittelbar betroffenen Hausbewohner, die sich oft nur durch Flucht der Folgen entziehen konnten.
Solange das Feuer noch die Möglichkeit zur Bekämpfung ließ, standen als Hilfsmittel nur die wenigen im Haushalt vorhandenen Gerätschaften wie Schöpfkellen, Töpfe oder die noch seltenen Eimer aus Tuch oder geflochtenen Stroh zur Verfügung. Auch Eimer aus Leder gab es erst viel später.
Die Löscharbeiten galten als Einzelmaßnahme, die von jedermann ohne Vorkenntnisse und Vorbereitung auszuüben waren.

1200 / 1300: Im Zuge des Entstehens von geschlossenen Siedlungen in der damaligen Bauart folgte im Brandfall oft das Abbrennen der gesamten Ortschaft. Daher mussten nun, schon um eigene Not und Gefahr abzuwenden, alle Nachbarn im Brandfall helfend mit eingreifen.
Auch die Obrigkeit begann Vorsorge in Form von Feuerordnungen zu treffen.
Dies galt aber in erster Linie nur für die Städte.
Mit dem Vorschreiben bestimmter Baustandards gelang es auch die Zahl der Stadtbrände deutlich zu vermindern.

1518: Entwicklung der ersten Stoßspritzen die als Druckpumpen das stoßweise Abgeben eines Wasserstrahls ermöglichten. Wegen der hohen Kosten und der fehlenden technischen Kenntnisse waren diese Pumpen jedoch nur in wenigen, größeren Städten zu finden. Organisatorisch blieb es Deutschlandweit bei der Auffassung, dass Löscharbeiten von Jedermann ohne Vorbereitung auszuführen waren.

1700 / 1750: Im Zuge des technischen Fortschritts wurden einige für das Löschwesen hilfreiche Erfindungen gemacht. Dies waren u.a.:
Der Windkessel, der aus einem unterbrochenen, einen kontinuierlichen Wasserstrahl machte.
Der Druckschlauch, der ein Heranbringen des Löschwassers an den Brandherd ermöglichte.
Ebenso das Saugwerk an der Pumpe. In Verbindung mit dem Saugschlauch wurde so der Transport des Wassers von seiner Entnahmestelle zur Spritze vereinfachte.
Für die Brandbekämpfung auf den Dörfern dürften diese Gerätschaften aber zuerst nicht zur Verfügung gestanden haben.

1739: Eine Feuer-Ordnung für die drei Städte, mit Einbegriff der drei Vorstädte zu Lauenburg, des Hertzogthum Lauenburg wird erlassen. Organisatorisch war man nun soweit gekommen die Brandbekämpfung als öffentliche Aufgabe anzusehen. Es wurden nun genau bezeichnete Personengruppen ( oft die Zünfte) verpflichtet die einzelnen Aufgabenbereiche der Brandbekämpfung zu übernehmen.

1751: Fitzen wird durch Feuer vollständig vernichtet. Der Brand bricht im Knustschen Gehöft aus und legt sich infolge ungünstiger ( westlicher) Winde innerhalb einer Stunde über den gesamten Ort. Das Dorf liegt in Schutt und Asche.

1784
: " Die Feuerordnung für das platte Land des Herzogthum Lauenburg " wird durch Georg der Dritte von Gottes Gnaden, König von Großbritannien, Frankreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Herzog von Braunschweig und Lüneburg, des heiligen Römischen Reichs Erz-Schatzmeister und Churfürst zu wissen gefügt. Darin werden schon sehr detaillierte Regeln für den Feuerlöschdienst aufgestellt.
So wird auch genau aufgeführt welches Gerät ( lederne Eimer, Leiter, Wassertonnen u.ä.) vorgehalten werden müssen. Weiter wird eine regelmäßige Überprüfung der Gebäude vorgeschrieben.
Die Strafen für Vergehen gegen diese Ordnung werden ebenfalls aufgeführt. Auch die Hilfeleistung bei Bränden in Nachbarorten ist darin geregelt.
Zur Bildung von Feuerwehren nach heutigem Verständnis ist es aber noch nicht gekommen.
Jeder ist verpflichtet zu helfen und tut es so gut er eben kann. Die technische Ausrüstung dieser Zeit ist aber immer noch mehr als bescheiden.

1842: Der große Brand im Hamburg bestürzte das ganze Land. Überall regte sich lebhaftes Interesse an der Verbesserung des Löschwesens. Dabei wurde der Blick auch bald auf Frankreich gerichtet. Dort gab es seit 1811 militärisch organisierte Sapeur-Pompier Abteilung und Bataillone.
Diese hatten die Aufgabe, unter Nutzung ihrer militärischen Struktur und Ausbildung Brände zu bekämpfen. In diesen Abteilungen wurde regelmäßig mit der Feuerspritze geübt.

1847: Verbreitet sich in Deutschland die Nachricht, das bei dem Brand des Theaters von Karlsruhe ein aus Durlach hinzu geeiltes Pompiercorps mit zielgerichteten und energischen Handeln das Feuer nicht nur eindämmten und wie üblich ausbrennen ließ, sondern es sogar löschen konnte.
Nun war allgemein deutlich geworden das mit der Exerziermäßigen Ausbildung und der Spezialisierung der Tätigkeiten eine effektive Möglichkeit der Brandbekämpfung gefunden war.
Verbunden mit dem Einsatz der neuesten technischen Möglichkeiten, einer fachkundigen Führung und einer sofortigen Alarmierung erlangte die neuartige Brandbekämpfungseinrichtung die Fähigkeit Brände noch im Entstehen anzugreifen.
Erst damit wurde sie zur Feuerwehr, nur für sie wurde seit 1847 das in Karlsruhe gefundene, von der militärischen " Landwehr" abgeleitetem Wort " Feuerwehr" verwendet.


1889
: In Schleswig-Holstein tritt die Polizeiverordnung betr. " Feuerlöschwesen auf dem platten Land " in Kraft. Hierin werden die Gemeinden zur Bildung und dem Unterhalt einer Brandwehr verpflichte. Sofern in der Gemeinde keine Freiwillige Feuerwehr vorhanden ist, muss eine Zwangswehr aufgestellt werden. Dienstpflichtig ist jeder männliche Einwohner vom 16. bis zum 60. Lebensjahr. Auch in Fitzen gibt es schon eine solche Brandwehr.

1890
: Die Freiwillige Feuerwehr Fitzen wird am 01.04.1890 von 36 Fitzener gegründet.
Die Satzung der neuen Wehr entsprach der seit Februar 1887 vorgeschriebenen Mustersatzung ( Normal-Statut für die freiwilligen Feuerwehren der Provinz Schleswig-Holstein ), die gemeinsam von Vertretern der königlichen Staatsregierung, der Provinzialverwaltung und dem Vorstand des Provinzial-Feuerwehrverbandes erarbeitet worden war.
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Typisch für die neuen Brandbekämpfungsorganisationen dieser Zeit ist die Arbeitsteilung der einzelnen Vorgänge eines Löschangriffs. Jede Tätigkeit wird einzelnen, gleich bleibenden Personen übertragen. Die Aufgaben, Tätigkeiten und Befehle werden in Reglementen militärisch exakt beschrieben.
So gibt es folgende Funktionen:
- Die Steiger, wozu junge und gewandte Männer genommen werden, haben den Schlauchführerdienst zu versehen, sowie Menschen und Eigentum aus solchen Positionen zu retten, wo die Retter oder Ordnungsmänner nicht hinkommen.
- Die Retter besorgen das Ausräumen solcher Örtlichkeiten die ohne Steigerrequisiten betreten werden können.
- Die Spritzenmänner haben die Spritze zu bedienen, die Schläuche zu den Leitern zu legen und für die Wasserbeschaffung zu sorgen.
- Die Ordnungsmänner haben den Brandplatz abzusperren, für Ordnung am Einsatzort zu sorgen und die Bewachung der geretteten Sachen zu übernehmen.

1901: Mit dem, auf der königlichen Kabinettsorder vom 30. Juli 1900 fußendem Ministerialerlass vom 9. März 1901 werden in Preußen das erste Mal staatliche Dienstgradabzeichen für polizeilich anerkannte Feuerwehren eingeführt.

1905: Im April Wahl von Heinrich Berling zum Brandmeister und Heinrich Möller zu seinen Stellvertreter.

1906: Im Februar wird durch dem Regierungspräsidenten in Schleswig eine neue Dienstanweisung erlassen.

1910: Im Mai, Feier des zwanzigjährigen Stiftungsfest im Lokal des Herrn Gastwirt Möller, das für alle Beteiligten aufs angenehmste verlief.

1913: Heinrich Möller wird zum Brandmeister ernannt.

1914: Im September, der Gruppenführer Ernst Lüneburg " fällt " als erster Fitzener Feuerwehrkamerad in den Kämpfen des I Weltkrieges.

1915: Heinrich Prösch zum Brandmeister gewählt

1916: Weist das, bis dahin akribisch, Jahr für Jahr geführte Kassenbuch der Wehr die erste, bis 1919 dauernde Lücke auf. Von 21 Kameraden werden 13 als Kriegsteilnehmer geführt.

1919: Die Eintragungen im Kassenbuch werden weitergeführt. Die Wehr besteht noch aus 15 Mitgliedern

1933: Im Mai, Wahl von Heinrich Berling sen. zum Wehrführer.
Im Dezember wird in Preußen das " Gesetz über das Feuerlöschwesen " verabschiedet. Die preußischen Berufsfeuerwehren werden zur Feuerlöschpolizei.
Diese Regelung wird auch richtungsweisend für die Wehren in den anderen deutschen Ländern.
Die freiwilligen Wehren werden zukünftig in Amtswehren zusammen gefasst.

1934: Wird in einem Runderlass vom 13. Januar eine neue Mustersatzung für alle Freiwilligen Feuerwehren vorgeschrieben. Trotz ihrer Hilfspolizeirolle werden diese weiterhin als eingetragene Vereine geführt.
Die Wehr Fitzen wird ab 31.Januar als Halblöschzug III der Freiwilligen Feuerwehr Pötrau e.V. geführt.
Die Wehrführer, die Löschzugführer und die Halblöschzugführer werden von nun an von den Behörden ernannt und auch abberufen.
Mit Anordnung vom 6. Februar 1934 wird die Uniformierung neu geregelt. Das galt auch für die Dienstgradabzeichen.
Ab April wird reichseinheitlich der Stahlhelm, noch mit Aluminiumkamm (Ziegelbrecher) bei den Feuerwehren eingeführt.

1935: Die seit langen eingeführte Arbeitsteilung der Feuerwehrmänner bei der Brandbekämpfung wird, zugunsten des Einheitsfeuerwehrmann aufgegeben. Nunmehr werden alle Feuerwehrmänner für alle Aufgabenbereiche geschult und sind damit universell einsetzbar.

1936: Neubau des Gerätehauses.
Der "Fußdienst" ( Exerzieren) wird per Erlass zum Pflichtprogramm.
Die bereits 1882 patentierte Schlauchkupplungen mit gleichen Hälften ( Storz-Kupplung) wird, nachdem 1904 der Vorschlag zur Einführung von den Kommunen aus Angst vor den hohen Umrüstungskosten abgelehnt wurde, als Reichsnormal-Kupplung in den Größen A, B, C und D eingeführt. Bis dahin gab es in Deutschland ca. 12 verschiedene Schlauchweiten und ca. 25 verschiedene Kupplungssysteme.
Jede Feuerwehr hatte beschafft was ihr zweckdienlich erschien oder der lokale Markt herstellte. Eine Zusammenarbeit mit anderen Wehren war damit fast unmöglich.
Wobei aber in gesamt Schleswig-Holstein schon seit längeren das Schleswig-Holsteinische Normalgewinde für Schläuche Nr. 4, 5, 6 und 7 benutzt wurde.

1937: Mit Erlass vom 1. März wechselt die Farbe der Feuerwehrausrüstung und auch der Fahrzeuge von Rot zu Tannengrün. Damit wird nun auch optisch die Zugehörigkeit zur Polizeiorganisation ausgedrückt.
Die Mitglieder Heinrich Lüneburg, Karl Siemers und Franz Krahn erhalten im September das Feuerwehrehrenzeichen für 25-jährige Mitgliedschaft.

1938: In Mai werden per Runderlaß reichseinheitliche Feuerwehrsignaleinrichtungen vorgeschrieben. Die Tonfolge, Tonhöhe und das Intervall der akustischen Warneinrichtung wird festgelegt. Als optisches Signal werden blaue Kennscheinwerder (aber noch nicht als Blinklicht!) eingeführt.
Bis dahin wurden bei Polizei und Feuerwehr rote Kennleuchten, vereinzelt sogar noch Petroleumfackeln, benutzt.
Im November wird das " Gesetz über das Feuerlöschwesen " verabschiedet. Die Feuerwehr ist nun aus der Verantwortung der Länder und Gemeinden herausgelöst und dem Reichsminister des Inneren unterstellt.
Die Berufswehren erhalten die Bezeichnung " Feuerschutzspolizei" und bekommen polizeigrüne Uniformen, die freiwilligen Wehren dürfen ihre blauen Uniformen behalten, werden jedoch als "Hilfspolizeitruppen" eingeordnet.

1939
: Wird mit der Einführung einer "Ausbildungsvorschrift für den Feuerwehrdienst" ( PDV 23 = Polizeidienstvorschrift 23) die Ausbildung der Feuerschutzpolizei und der Freiwilligen Feuerwehren im Reichsgebiet vereinheitlicht.
Mit Erlass vom 27.12.1939 werden wieder neue Dienstgradabzeichen eingeführt.

1940: Am 31. März im Kassenbuch die Abrechnung des Geschäftsjahres 1939/-40 mit einem Guthaben von 91,07 RM. Danach, die zweite Lücke, bis zur Abrechnung des Geschäftsjahres 1947/-48 erfolgen keine Eintragungen. Wobei allerdings per Anordnung des Amtes für freiw. Feuerwehren ab den 01.04.1940 das führen der Wehrkassen auf vorgeschriebene Vordrucke umzustellen ist.
Die Wehr bekommt eine Motorspritze. Bis dahin wurde noch mit einer Handdruckspritze gearbeitet.
Neue Helme werde ohne Alukamm ausgegeben, bei den vorhandenen wird der Kamm demontiert. Das eingesammelte Leichtmetall geht in die Flugzeugproduktion.

1942: Mit der Anordnung vom 14. August werden alle neuen Feuerwehrfahrzeuge auf Grund der Rohstofflage in der Farbe schwarz-graumatt ( Farbton 46 / RAL 840 B 2) ausgeliefert.

1943: Die Farbe der Ausrüstung und der Fahrzeuge ( bei Neuanschaffungen) wird erneut, rohstoffbedingt auf dunkelgelb geändert.
Ebenso änderte sich die Bezeichnung der Fahrzeuge. Aus dem LLG ( leichtes Löschgruppenfahrzeug) wird das, heute noch gebräuchliche LF8 ( Löschgruppenfahrzeug ).

1945: Die britische Besatzungstruppe beschlagnahmt den Anhänger unserer Tragkraftspritze. Als im August ein Brand auf dem Hof Knust ausbricht, muss das gesamte Material Stück für Stück per Hand herbeigetragen werden.
Ebenfalls im August ordnet die Militärregierung die Wiederaufnahme des Feuerwehrdienstes an. Die alten Dienstgradabzeichen wurden beibehalten, die Bezeichnungen aber umbenannt. Die blauen Uniformen durften, nach Entfernen der NS-Embleme weiter getragen werden.

1946: Im März ordnet die britische Militärregierung an, dass alle Feuerwehrfahrzeuge einen roten Anstrich erhalten sollen. Die dafür notwendige Farbe kann zentral über den Kreisbrandmeister beschafft werden.
Weiterhin sind zur Unterscheidung von Polizeifahrzeugen die vorhandenen blauen gegen nun rote Kennlichter auszuwechseln. Ansonsten gelten die Bestimmung über die Feuerwehrsignaleinrichtungen von 1938 unverändert fort.

1948: Die Wehr hat noch 15 Mitglieder.
Am 1. April tritt das neue Feuerlöschgesetz in Kraft und die Amtswehren werden aufgelöst. Der Brandschutz ist wieder Aufgabe der Gemeinde. Die Wehren sind also wieder selbständig.
Heinrich Berling sen. wird zum Wehrführers gewählt.

1949: Für die TS 8 wird ein neuer Anhänger bei der Firma Klöckner-Humbold beschafft.

1950: Im November wird eine neue Satzung verabschiedet.

Nach dem 2. Weltkrieg wird zur Löschwasserversorgung ein Brunnenbohrprogramm durchgeführt. Welches aber nur in einem Fall erfolgreich war.
Darum wurde im Ober- und im Unterdorf jeweils ein Löschwasserspeicher von 80.000 bzw. 60.000 Liter Fassungsvermögen gebaut.

1956: Am 01.11. wird die Straßenverkehrsordnung geändert. Feuerlöschfahrzeuge und Krankenwagen müssen mit blauem Blinklicht und Martinhorn ausgerüstet werden.

1962: Die Kameraden der Wehr Fitzen beteiligen sich im Februar an den Hilfsmaßnahmen anlässlich der Sturmflutkatastrophe.
Die Wehr bekommt eine neue Tragkraftspritze.

1966: Im Januar, Wahl von Herbert Voss zum Wehrführer. Im März, Wahl von Heinrich Knust sen. zum Wehrführer. Herbert Voss war zum Amtswehrführer gewählt geworden.

1968: Im Dezember wird in der Wehr das erste Kraftfahrzeug, ein TSF-St Ford Transit in Dienst gestellt.

1969
: Im Juni, Beteiligung an der Leistungsbewertung der Freiwilligen Feuerwehren Schleswig-Holstein. Auszeichnung durch eine Leistungsplakette in Bronze.

1970: Das TSF wird mit einem Funkgerät ausgerüstet.
Im Oktober, Bestätigung der Leistungsplakette in Bronze durch die erneute Teilnahme an der Leistungsbewertung der Freiwilligen Feuerwehren Schleswig-Holstein.

1971: Im Mai, Beteiligung an der Leistungsbewertung der Freiwilligen Feuerwehren Schleswig-Holstein. Auszeichnung durch eine Leistungsplakette in Silber.

1978: Im Februar, Wiederwahl von Heinrich Knust sen. zum Wehrführer.

1984: Im August Einweihung des neuen Gerätehauses am Sportplatz.

1985: Im Januar, Wiederwahl von Heinrich Knust sen. zum Wehrführer.

1990: Im Juli große 100-Jahr Feier. Im September wird als neues Fahrzeug das LF8 in Dienst gestellt. Der alte Ford Transit geht zeitgleich an die Wehr Bennin / Mecklenburg.
Zusammen mit dem neuen Fahrzeug bekommen wir auch wieder eine neue Tragkraftspritze.
Im Oktober, Wahl von Uwe Berling zum Wehrführer.

2001: Im Mai, Ausrichtung der Leistungsfahrt des Amtes Büchen.

2002: Im Februar, Wahl von Heinrich Knust jun. zum Wehrführer.
Im August sind auch unsere Kameraden im Hilfseinsatz gegen das Elbhochwasser.

2007: Im Juni, 1.ter Stern der Leistungsprüfung Roter Hahn

2008: Im Januar Wahl von Frank Berling zum Wehrführer.
Im Juni Leistungsprüfung Roter Hahn 2.ter Stern.

2009: Im Juni, 3.ter Stern der Leistungsprüfung Roter Hahn.

2010: Im Juni, 4.ter Stern der Leistungsprüfung Roter Hahn und diese Homepage geht ans Netz.

2011: Im Juni, Ausrichtung der Leistungsfahrt des Amtes Büchen.

2012: Im Juni, 5.ter und letzter Stern der Leistungsprüfung Roter Hahn.

2013: Und wieder mal Einsatz beim Elbehochwasser.

2014: Wiederwahl von Frank Berling zum Wehrführer.

2015: Im Januar bekommt die Wehr ein neues Fahrzeug, ein MLF.
Am 04. Juli feiert die Wehr ihr 125-jähriges Jubiläum und damit verbunden am 05. Juli ein Amtswehrfest.

2017: Im Februar wird das Funkgerät in unserem Fahrzeug ausgetauscht. Auch die Handfunksprechgeräte werden gewechselt. Das Digitalfunkzeitalter hat begonnen.

2018: Im April werden in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung auf einen Schlag elf neue Kameraden in die Wehr aufgenommen. Die vorhergehende Ausbildung wurde innerhalb der Wehr selber organisiert.


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